Der Arbeitgeber hat eine Abmahnung ausgesprochen? Das ist oft der erste Schritt in Richtung Kündigung.
Mit der Abmahnung rügt der Arbeitgeber ein ganz bestimmtes Verhalten, in der Regel eine Pflichtverletzung, des Arbeitnehmers. Aber nicht jeder Tadel des Arbeitgebers ist damit sofort als Abmahnung zu verstehen. Bei der Abmahnung ist die „Ermahnung“ des Arbeitgebers mit der Androhung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen verbunden, in der Regel also mit einem Hinweis auf eine arbeitsrechtliche Konsequenzen, in der Regel die Kündigung, sollte das Verhalten nicht abgestellt werden oder sich wiederholen.
Wirksamkeitsvoraussetzungen der Abmahnung
Eine Abmahnung muss das Verhalten des Arbeitnehmers, welches beanstandet wird, genau enthalten. Der Arbeitgeber muss also ein ganz bestimmtes Verhalten rügen und dieses auch genau beschreiben. Es reicht nicht aus, wenn der Arbeitgeber in seiner Abmahnung angibt der Arbeitgeber „sei des öfteren schon zu spät am Arbeitsplatz erschienen“.
In einem solchen Fall müsste der Arbeitgeber vielmehr Zeitraum und wenn möglich auch Uhrzeiten angeben, damit der Arbeitnehmer die Abmahnung auf die Richtigkeit hin überprüfen kann. In einem solchen Fall könnte die Abmahnung z.B. folgende Formulierung enthalten: „Der Arbeitsvertrag legt den Arbeitszeitbeginn auf 09.00 Uhr fest. Am 02. und 03. Februar sind Sie erst um 09.30 am Arbeitsplatz erschienen, heute morgen am 04. Februar sogar erst um 10.00 Uhr.“
Weiterhin muss der Arbeitgeber in der Abmahnung dazu auffordern, das gerügte Verhalten zukünftig zu ändern: „Wir fordern Sie auf zukünftig pünktlich um 09.00 Uhr am Arbeitsplatz zu erscheinen.“
Wie bereits oben angesprochen muss als Konsequenz eine arbeitsrechtliche Sanktion angedroht werden. In aller Regel wird darauf hingewiesen, dass man sich im Wiederholungsfall vom Arbeitsvertrag lösen würde.
Bei einer Abmahnung können dem Arbeitgeber Fehler unterlaufen, die der Wirksamkeit der Abmahnung entgegenstehen. Es bedarf einer gründlichen Pfüfung im Einzelfall, ob eine Abmahnung angegriffen und erfolgreich abgewehrt werden kann. Es empfiehlt sich eine arbeitsrechtliche Abmahnung unbedingt von einem Anwalt überprüfen zu lassen.