2 Grundregeln, die Sie jederzeit beherzigen sollten:
- Schweigen
Ein guter Rat: Schweigen Sie und machen Sie keine Angaben. Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Auch nicht in einem gut gemeinten Gespräch mit den Beamten. Sie können sich ohne Aktenkenntnis um Kopf und Kragen reden. Wenn Ihnen gesagt wird man wolle erst einmal eine Aussage aufnehmen und Sie können danach einen Rechtsanwalt anrufen ist das nicht richtig, vielmehr ist es dann oftmals zu spät.
- Verteidiger einschalten
Sie haben jederzeit das Recht einen Verteidiger zu konsultieren. Lassen Sie sich nicht darauf ein erst abzuwarten. Wenn Sie vorläufig festgenommen werden haben Sie das Recht vor der Fahrt ins Polizeipräsidium einen Verteidiger anzurufen. Ihnen muss vor jeder Maßnahme gestattet sein einen Rechtsanwalt anzurufen. Sie können mich jederzeit unter 0157 766 50 490 erreichen.
Verteidigung
Die Verteidigung Ihres Angehörigen kann bei Bedarf umgehend übernommen werden.
Besuchserlaubnis
Wenn sich ein Familienmitglied in untersuchungshaft befindet helfen wir Ihnen schnellstens eine Besuchserlaubnis zu erhalten.
Zeugenbeistand
Ich informiere und berate Sie über Ihre Rechte und Pflichten als möglicher Zeuge. Bei Bedarf begleite ich Sie als Zeugenbeistand zu Terminen bei Polizei oder Gericht.