Angehörige

Rechte und Pflichten

Wir erklären Ihnen Ihre Rechte und Pflichten als Angehöriger gegenüber den Ermittlungsbehörden.

Eheleute, Kinder, Eltern und andere nahe Verwandte haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Machen Sie von Ihrem Recht in jedem Fall Gebrauch und nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf.

Informationen für Angehörige

Wenn sich ein Familienmitglied oder an Angehöriger polizeilichen Maßnahmen ausgesetzt sieht ist das eine erhebliche Belastungssituation für die gesamte Familie. Bei Durchsuchungsmaßnahmen durch die Ermittlungsbehörden ist oft die gesamte Familie betroffen, die Durchsuchung endet eben nicht vor der Schlafzimmertür der Eheleute und auch nicht vor dem Spielzeugschrank der Kinder.

Noch erheblich einschneidender wirkt es sich dann aus, wenn ein Angehöriger festgenommen wird oder im schlimmsten Fall Untersuchungshaft angeordnet wird. Oft steht und fällt die wirtschaftliche Existenz der gesamten Familie mit dem weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens, insbesondere wenn sich der Familienernährer nicht mehr um die Versorgung der Familie kümmern kann.

Nehmen Sie in solchen Fällen umgehend Kontakt über die Notrufnummer 0157 766 50 490 auf.

Bei einer Festnahme versuchen sie so viele Informationen durch die Polizei wie möglich zu erhalten, im Idealfall notieren Sie sich das Aktenzeichen, um ein schnelles Eingreifen für den Verteidiger zu ermöglichen.

Auch bei allen anderen Fragen rund um das Ermittlungs- und Strafverfahren können sie auf kompetente Hilfe durch den Fachanwalt für Strafrecht zurückgreifen.

Hilfe bei Untersuchungshaft und Besuchserlaubnis

Die Untersuchungshaft wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch den Ermittlungsrichter am Amtsgericht angeordnet, der einen Haftbefehl erlässt. Gegen die Untersuchungshaft sind die Rechtsbehelfe der mündlichen Haftprüfung und der Haftbeschwerde gegeben. Welches der beiden Rechtsmittel angebracht ist kann in der Regel  nur nach Akteneinsicht durch einen erfahrenen Strafverteidiger ermittelt werden.

In aller Regel wird neben dem Haftbefehl ein sogenannter Beschränkungsbeschluss erlassen. Dieser beinhaltet normalerweise Besuchs- und Kontaktsperren des Inhaftierten, auch zu seinen Angehörigen, sowie die Anordnung von Postkontrollen. Wenn ein solcher Beschränkungsbeschluss in der Welt ist benötigen sie eine Besuchserlaubnis um Ihren Angehörigen in der JVA besuchen zu dürfen. Wir helfen Ihnen umgehend eine Besuchserlaubnis zu erhalten und bereiten Sie auf Ihren ersten Besuch in einer JVA vor. Sprechen Sie uns bitte an.

Besuchserlaubnis

Wenn sich ein Familienmitglied in Untersuchungshaft befindet, helfen wir Ihnen schnellstens eine Besuchserlaubnis zu erhalten.