Kein anderer Bereich des Rechts ist für die Betroffenen so einschneidend und mit so erheblichen Maßnahmen verbunden wie das Strafrecht.
Der Beschuldigte in einem Strafverfahren sieht sich der geballten Kraft der Ermittlungsbehörden ausgesetzt, die durch den Gesetzgeber mit erheblichen Kompetenzen ausgestattet und zu Eingriffen in Ihre Grundrechte ermächtigt sind. Dieser Staatsmacht sollte ein Betroffener im Strafverfahren nicht alleine gegenübertreten sondern sich der professionellen Hilfe eines erfahrenen Strafverteidigers bedienen.
Eine Hausdurchsuchung stellt eine erhebliche Belastung für die gesamte Familie dar. Eine Durchsuchung stoppt nicht vor der Schlafzimmertür der Eheleute und auch nicht vor dem Spielzeugschrank der Kinder. Es ist deshalb besonders wichtig zu wissen wie man sich in einem solchen Moment richtig verhält. Wenn Sie Betroffener einer Durchsuchungsmaßnahme sind rufen Sie umgehend einen Strafverteidiger an, der Sie umgehend betreuen kann. Notfalls kann man sie zumindest über das Telefon während der Durchsuchung beraten.
Spätestens wenn ein Haftbefehl in der Welt ist oder die Untersuchungshaft droht ist die Einschaltung eines Verteidigers unerlässlich. Die Strafprozessordnung sieht daher auch vor, dass bei der Vollstreckung von Untersuchungshaft der Beschuldigte einen Verteidiger haben muss. Es handelt sich um einen Fall der notwendigen Verteidigung. Wenn Sie noch keinen Verteidiger haben oder benennen wird das Gericht selber einen Rechtsanwalt für sie aussuchen.