Verkehrsstrafrecht

Fahrerlaubnis

Ganz besonders Bereich des Verkehrsstrafrechts sieht das StGB für den Fall eines Schuldspruchs Nebenfolgen wie die Entziehung der Fahrerlaubnis oder das Fahrverbot vor. Oft trifft diese „Nebenfolge“ den Betroffenen mehr als die Strafe selbst. Insbesondere bei Berufskraftfahrern und Personen die auf ihr Auto angewiesen sind stellt die Entziehung der Fahrerlaubnis einen Angriff auf die wirtschaftliche Existenz dar, die erhebliche finanzielle Folgen haben kann.

Das Ziel der Verteidigung wird dann regelmäßig sein, den Erhalt der Fahrerlaubnis zu sichern.

  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Betäubungsmittel und Führerschein
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Verkehrsstrafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen bei allen Strafverfahren, die im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug stehen, zur Seite.

Gleichzeitig kann auch die Unfallabwicklung im Hinblick auf zivilrechtliche Ansprüche übernommen werden.

Sprechen Sie mich noch im Ermittlungsverfahren an, um Ihre Verteidigung optimal vorbereiten zu können. Vor allem im Bereich des Verkehrsstrafrechts stehen bei einer sorgfältig vorbereiteten Verteidigung die Chancen gut ein Strafverfahren bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen und eine Hauptverhandlung zu vermeiden.

Besonders im Bereich des Verkehrsrechts empfehle ich Mandanten immer wieder eine speziell hierauf gerichtete Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Anders als in fast allen anderen Bereichen des Strafrechts tritt Ihre Rechtsschutzversicherung auch für die Kosten des Verteidigers im Verkehrstrafverfahren ein, insbesondere bei Delikten wie der fahrlässigen Körperverletzung. Die Anfrage auf Deckungsschutz bei Ihrer Rechtsschutzversicherung wird selbstverständlich von hier aus übernommen.